Vergewaltigung: widersprüchliche Aussagen

Vor dem Landgericht Darmstadt musste sich ein 48-jähriger Mann wegen Verdachts der Vergewaltigung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin mehrfach vergewaltigt zu haben.

Im Prozess trat das mutmaßliche Opfer als Nebenklägerin auf und sagte aus.

Nach den Feststellungen des Landgerichts, machte die Frau widersprüchliche Aussage und zog ihre Aussagen sogar zum Teil zurück. Die Widersprüche bestanden insbesondere zwischen den Aussagen bei der Polizei und nun vor Gericht.
Da es an sonstigen Beweisen mangelte, forderte sowohl die Strafverteidigung als auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten. Der Nebenklagevertreter forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Landgericht folgte den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft.

( Quelle: Echo online vom 09.02.2012 )

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