Sterbehilfe: 82-Jähriger erhält zweieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags

Ein 82-jähriger Angeklagter gestand vor dem Landgericht Mannheim, seine damals 75-jährige Ehefrau erwürgt zu haben. Der Mann gab an, dass er seine Frau von ihrem schweren Leiden erlösen wollte. Dem wollten die Richter aber nicht ganz so glauben.
Dazu sei die Tat zu brutal gewesen. Ebenfalls hätte der Mann nicht alle Möglichkeiten der Unterstützung ausgeschöpft. Die Frau litt seit den 80er Jahren unter schwerem allergischem Asthma sowie unter Problemen mit Magen und Speiseröhre. Ihr Zustand war jedoch nicht lebensbedrohlich. Das Gericht attestierte dem Mann zwar, dass er mit der Pflege völlig überfordert war, trotzdem hätte es Alternativen gegeben.

Die Strafverteidigung forderte eine Bewährungsstrafe für den Mann, die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Obwohl das Gericht der zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe der Staatsanwaltschaft folgte, wollte es doch keinen minder schweren Fall annehmen.

Außerdem ist es fraglich, ob der Angeklagte jedoch überhaupt haftfähig ist. Der Mann ist selbst schwer krank. Zusätzlich hat der Vorsitzende Richter dem Angeklagten das Einlegen eines Gnadengesuchs nahegelegt. Die Strafverteidigung hat bereits Revision angekündigt.