Schaden durch Unfall?

Strafverteidigung / Unfallflucht  / Strafbefehl / Fahrerflucht/ Fahrverbot / Einspruch

Ein 44-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht Lampertheim wegen des Vorwurfs der Unfallflucht – besser bekannt als „Fahrerflucht“ – verantworten. Er soll mit seinem Lastwagen beim Vorbeifahren einen Abschleppwagen berührt haben, welcher auf seiner Spur stand, um ein anderes Auto abzuschleppen. Er bemerkt die Berührung und stieg aus seinem Auto. Er habe keinen Schaden feststellen können und sei daraufhin weitergefahren. Später konnte er durch eine Halterermittlung der Polizei identifiziert werden.

Per Strafbefehl wurde er mit einer Geldstrafe sowie einem zweimonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Es habe kein Unfall stattgefunden.

Im Prozess behauptete der Geschädigte, dass die Elektronik am Fahrzeug teilweise beschädigt wurde und für 440 Euro repariert werden musste.

Nach Einschätzung eines Sachverständigen kam es definitiv zur Berührung, was Schleifspuren zeigten. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschädigung der Elektronik durch den Unfall passierte, dies sei aber nicht nachzuweisen. Die Verteidigung hatte Erfolg und das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen.

( Quelle: Lampertheimer Zeitung online vom 01.10.2011 )