Staatsanwaltschaft-Strafsachen

Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu 20.000 Euro verurteilt

Obwohl der Vorwurf der Vergewaltigung schwere Auswirkungen auf die beschuldigten Männer hatte, kommt die Anzeigeerstatterin mit einer relativ milden Strafe davon.

Das Strafverfahren gegen Gina-Lisa Lohfink hat vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein vorläufiges Ende gefunden. Die Strafrichterin verurteilte Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250 Euro. Insgesamt also zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro, Ihr Strafverteidiger plädierte dagegen auf Freispruch.

Keine Sexualverbrechen: Eine Vergewaltigung fand lauf AG Tiergarten nicht statt

Die Angeklagte hatte zwei Männer wegen einer angeblichen Vergewaltigung angezeigt. Zuvor war ein Video im Internet aufgetaucht, welches die Angeklagte beim Geschlechtsverkehr mit den beiden Männern zeigte. Einer der beiden Männer wurde in einem gesonderten Verfahren wegen des Verbreitens des Videos bereits verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen wurde er jedoch freigesprochen.

Ein Gutachter hatte aufgrund der Videoaufnahmen die Verabreichung von KO-Tropfen ausschließen können. Die Verabreichung von KO-Tropfen hatte Frau Lohfink vermutet. Laut Gutachter würde man auf dem Video ganz eindeutig sehen, dass Frau Lohfink bei den sexuellen Handlungen aktiv mitmachen würde. Auch sonst erkenne man, wie sie Handlungen vornimmt, die gegen eine Beeinträchtigung des Bewusstseins sprechen würden, so der Sachverständige. Auch das auf dem Video zu hörende „Nein, hör auf!“ soll sich eindeutig nicht auf die sexuellen Handlungen, sondern alleine auf das Filmen beziehen.

Auch weitere Ungereimtheiten kamen hinzu. So soll Lohfink noch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr nach der fraglichen Tatzeit mit einem der Männer gehabt haben. Auch sprechen die freundschaftlichen Textnachrichten, die sie sich mit den Männern nach der Tat schrieb, gegen die Version der Angeklagten.

Aufgrund dieser Falschbeschuldigung erging ein Strafbefehl in Höhe von 24.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich die Beschuldigte für das Video schämte und die angebliche Vergewaltigung als Rechtfertigung gegenüber ihrer Familie und der Öffentlichkeit nutzen wollte. Gegen diesen Strafbefehl legte Frau Lohfink über Ihren Rechtsanwalt Einspruch ein und so kam es zu der aktuellen Gerichtsverhandlung.

 Gerichtsverhandlung wurde medienwirksam inszeniert

Das Gerichtsverfahren hätte abseits der Medien stattfinden können. Die meisten Angeklagten sind bei einem Vorwurf aus dem Bereich Strafrecht dankbar, wenn ihr Prozess so diskret wie möglich behandelt wird. Die Angeklagte in diesem Fall zog es dagegen vor, mit ihrer Geschichte auf die große Medien-Bühne zu gehen. Während sie im Gerichtssaal schwieg, äußert sie sich gleichzeitig umfassend im Frühstücksfernsehen über ihren Fall. So etwas gab es selten in einem deutschen Strafprozess -insbesondere bei Aussagedelikten aber auch im Bereich Sexualstrafrecht.

Sie baute dabei selbst die Geschichte des Opfers einer Sexualstraftat auf, welches nun angeblich zur Täterin gemacht werden soll. Feministische Gruppierungen machten die Angeklagte zur Symbolfigur ihrer „Nein-heißt-Nein“-Kampagne. Selbst Mitglieder der Bundesregierung solidarisieren sich mit der Angeklagten. Dies alles zu einem Zeitpunkt, in dem das Verfahren noch vor der unabhängigen Justiz anhängig war.

Auch wenn es die Angeklagte gerne anders hätte, in dem aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ging es erst einmal ausschließlich um die Frage, ob sie eine Straftat begangen hat oder nicht. Sie war daher als mutmaßliche Täterin im Gerichtssaal und gerade nicht als Opfer. Das Verfahren wegen Vergewaltigung, in dem sie angebliches Opfer war, wurde bereits zuvor verhandelt und endete hinsichtlich des Tatvorwurfes der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen mit einem Freispruch für die Beschuldigten.

Nun hat diese Posse jedoch zumindest ein vorläufiges Ende. In der ersten Instanz hat das Gericht offiziell festgestellt, dass Frau Lohfink nicht vergewaltigt wurde und sie die beiden Männer diesbezüglich zu Unrecht beschuldigt hatte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, so dass hinsichtlich der Frage der Täterschaft von Frau Lohfink noch immer die Unschuldsvermutung gilt.

Die Verteidigung von Frau Lohfink hat aber bereits angekündigt in Berufung zu gehen. Damit würde die Hauptverhandlung vor dem Landgericht komplett von vorne beginnen. Sollte ausschließlich die Verteidigung in Berufung gehen, wovon nach aktuellem Stand auszugehen ist, würde in diesem Fall ein Verschlechterungsverbot greifen. Dies bedeutet, dass die Strafe nicht höher ausfallen kann, als die jetzt ausgesprochenen 80 Tagessätze. Lediglich die zusätzlichen Verfahrenskosten müssten bei einem erneuten Unterliegen getragen werden. Möglicherweise werden diese Kosten aber durch die weiter entstehende PR wieder reingeholt.

Die falsche Verdächtigung wird häufig viel zu mild bestraft

Mit 80 Tagessätzen kommt die Angeklagte sehr milde davon. Mit einer Tagessatzhöhe von 250 Euro hat das Gericht aber anscheinend die gerüchteweise anstehenden 150.000 Euro Gage für das nächste Dschungelcamp bereits einberechnet. Es ist jedoch bezeichnend, dass die „magische Grenze“ von 90 Tagessätzen nicht überschritten wurde. Daher dürfte sich die Verurteilte selbst bei Rechtskraft noch als Nichtvorbestraft bezeichnen.

Diese Milde überrascht, da vor allem die falsche Verdächtigung im Sexualstrafrecht das Potential hat, das Leben der fälschlicherweise Beschuldigten völlig zu zerstören. Im Umfeld der Opfer bleibt weiterhin hängen, dass „schon irgendwas dran gewesen sein wird“. Sowohl privat als auch beruflich haben es Opfer von falschen Beschuldigungen auch nach einem Freispruch noch schwer.

Dazu kommt, dass unnötige Ressourcen bei Gericht und Staatsanwaltschaft durch die falsche Verdächtigung verschwendet wurden. Zu guter Letzt ist es auch ein Schlag ins Gesicht aller tatsächlichen Opfer von sexueller Gewalt. Jede Falschbeschuldigung führt dazu, dass in Gerichtsverfahren noch schärfer geschaut werden muss, ob sich der Vorfall tatsächlich so zugetragen hat wie berichtet. Dies ist eine immense Belastung für alle Verfahrensbeteiligte und ist maßgeblich auf die hohe Zahl an Falschbeschuldigungen in Sexualstrafverfahren zurückzuführen.

In diesem konkreten Verfahren kommt hinzu, dass das Gericht mehrfach monierte, das gesamte Verfahren sei von der Angeklagten und der Verteidigung zu Medienzwecken ausgeschlachtet worden.

Man kann gespannt sein, ob es eine weitere Instanz geben wird. Momentan sieht es so aus, als würde uns der Fall Gina-Lisa noch einige Monate beschäftigen können.