Zur Absicht bei der Geldfälschung

Der Angeklagte war vom Landgericht Berlin unter anderem wegen Geldfälschung verurteilt worden.  Das Landgericht hatte in seinen Feststellungen jedoch nicht dargelegt, ob der Angeklagte in Kenntnis des Falschgeldes war und dieses bewusst in den Verkehr bringen wollte, sondern sich vielmehr auf die „verdachtsbegründete Verhaltensweise“ gestützt. Sodann hob der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Revision die Verurteilung wegen Geldfälschung auf, was zur Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe führte.

Weitere Informationen und Auszüge aus den Wortlaut des Beschlusses finden Sie in dieser umfangreichen Besprechung.