Zinsen sichern erlaubt

Auch wenn ein vermeintlicher Steuerschuldner Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt, so ist es ihm gestattet den Betrag an das Finanzamt überweisen, um die Verzugszinsen zu vermeiden. Dies hat das Kölner Finanzgericht entschieden. Dem Steuerzahler ist es also möglich sich bei Steuerschulden Zinsvorteile zu sichern.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte das Finanzamt auf die Verzugszinsen nicht verzichten und überwies den Betrag wieder zurück.
(Finanzgericht Köln 13 K 960/08)