Zahlung von Brautgeld sittenwidriges Geschäft

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das sog. Brautgeld nach der Trennung des Ehepaars nicht einklagbar ist.
Bei der zugrundeliegenden Entscheidung ging es um eine Ehe von zwei in Deutschland lebenden Kurden. Die Verwandten des Bräutigams, sein Bruder und seine Schwägerin hatten 8000 Euro gezahlt, damit die Ehe zustande kam und verlangten nun nach der Trennung das Geld zurück. Die 19-jährige Braut hatte den Bräutigam noch vor dem ersten Hochzeitstag verlassen, da er sie in der Ehe vergewaltigt haben soll.

Nach Ansicht des Gerichts verletze es die Freiheit der Eheschließung und die Menschenwürde, wenn die Familie Geld zahle, damit eine Ehe zustande komme. Darüber hinaus sei eine solche Vereinbarung sittenwidrig. „Es solle kein Anreiz zum Abschluss von Brautpreisabreden mehr bestehen“. Insofern erfolgten solche Verabredungen nach Ansicht der Richter auf eigene Gefahr.
(Quellen: Oberlandesgericht Hamm, I-18 U 88/10; spiegel-online vom 17.01.2011)