Wirtschaftsstrafrecht: Rheinland-Pfalz prüft Ankauf von „Steuer-CD“

Laut mehreren Medienberichten prüft das rheinland-pfälzische Finanzministerium den Ankauf einer „Steuer-CD“ aus der Schweiz. Der Steuerbehörde des Landes wurde ein Datensatz mit Kontoinformationen von deutschen Kunden eines großen Schweizer Kreditinstituts angeboten.

Angeblich soll es sich um qualitativ sehr hochwertiges Material handeln, dies soll eine erste Stichprobe ergeben haben. Das Finanzministerium wollte den möglichen Ankauf nicht kommentieren. Finanzminister Carsten Kühl (SPD) sprach sich aber schon in der Vergangenheit für den Ankauf weiterer CDs aus.

Der Ankauf von CDs hat er erst kürzlich für Unruhe in der Regierungskoalition geführt. Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Ankaufsverbot befürwortet, kritisiert die Union diesen Vorstoß. Der Ankauf von Bankdaten hat in der Vergangenheit zu einer großen Zahl von Selbstanzeigen geführt. Trotzdem mussten viele Strafverfahren eingestellt werden. Von 3400 Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung in NRW kam es bisher lediglich zu elf Verurteilungen und 80 Einstellungen unter Auflagen.