„Wir sind heute in die Tiefen des Staubsaugerwesens hinab gestiegen!“

Strafverteidigung / Betrug / Freispruch / Strafrecht

Vor dem Amtsgericht Westerburg in Rheinland-Pfalz mussten sich zwei Männer wegen Betrugs verantworten. Sie sind als Staubsaugervertreter tätig und sollten ein Ehepaar betrogen haben. Dabei haben sie laut Anklage gebrauchtes Staubsauger-Zubehör als Neuware ausgegeben und den entsprechenden Preis kassiert.

Der vermeintlich geschädigte Mann im Alter von 75 Jahren bezichtigte einen der beiden Angeklagten der Tat. Im Prozess wechselte er dann vom einen zum anderen Angeklagten und schien sich nicht mehr sicher. Auch die Frau konnte keine klare Aussage machen. Als dann die Tochter des Ehepaares noch einen dritten Mann der Tat beschuldigte, blickte wohl niemand mehr durch.

Das Geschehen wurde dann durch einen vierten Staubsaugervertreter aufgehellt. Dieser war als Zeuge geladen und erklärte, dem Ehepaar das Zubehör verkauft zu haben. Es handle sich dabei um gebrauchtes Material, weil für den Staubsauger des Ehepaars keine Neuware mehr produziert werde. Ob überhaupt ein Betrug vorlag oder nicht, wurde nicht abschließend geklärt.

Das Gericht beendete den Prozess auf jeden Fall mit einem Freispruch für die Angeklagten und den Worten: „Wir sind heute in die Tiefen des Staubsaugerwesens hinab gestiegen.“

( Quelle: Rhein-Zeitung online vom 13.09.2011 )