Cannabis / Drogen / minderschwerer Fall / Versuch / Verfahrensabsprache / Strafverteidiger
Die Staatsanwaltschaft wirft einer 24-jährigen Erzieherin vor, ein damals 15-jähriges Mädchen zum Cannabis rauchen verführt zu haben.
Das Mädchen habe sich in der Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Ulm aufgehalten und wurde laut Anklage von der Erzieherin zu sich nach Hause eingeladen. Das bestätigte das Mädchen in ihrer Aussage. Allerdings habe sie von der Droge nichts gemerkt. Insgesamt wirkten die Aussagen des Mädchen auf das Gericht allerdings verwirrend und widersprüchlich, sodass sogar laut über einen minderschweren Fall und einen untauglichen Versuch nachgedacht wurde. Die als Verfahrensabsprache gedeutete Aussage und eine vorgeschlagene Strafe von 90 Tagen lehnte die Staatsanwaltschaft jedoch ab.
Auch die Verteidigung wollte einen „Deal“ nicht eingehen, da die Erzieherin dabei bleibt, dass der Besuch des Mädchens in ihrer Wohnung nie stattgefunden hat.
Das Gericht muss sich daher noch mit den Aussagen einer Psychologin, des ermittelnden Polizeibeamten und des damaligen Freundes der Angeklagten auseinandersetzen.
( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 15.09.2011 )