Ein Unterstützer der so genannten „Sauerland-Gruppe“ wurde kürzlich wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten vom Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Gruppe unterstützte, indem er einem Mitglied der „Sauerland-Gruppe“ Nachrichten- und Ortungsgeräte und zusätzlich spezielle Kleidung besorgte.
Der Angeklagte erklärt indes bei seinem „letzten Wort“ nochmals, er habe sich nun endgültig von der „irrsinnigen Ideologie“ Dschihadisten abgewandt.
(Quelle: FAZ vom 16.10.2010 Nr. 241, S. 4)