Verurteilung wegen Aufforderung zum „Schottern“

Vor dem Amtsgericht Lüneburg musste sich ein 41-jähriger Mann verantworten.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte bei einer Kundgebung zum sogenannten „Schottern“ – dem Unterhöhlen der Schienenstrecke – aufgefordert, um die Bahnstrecke unpassierbar zu machen und so einen Castor-Transport zu verhindern. Das Gericht verurteile den Angeklagten wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Zuvor war gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 300 Euro ergangen. Gegen diesen legte er Einspruch ein.

( Quelle: Landeszeitung für die Lüneburger Heide online vom 01.06.2012 )