Verurteilung von drei Hells Angels

Das Landgericht Schwerin verhängte in einem Prozess gegen Mitglieder des Rockerclubs „Hells Angels“ Haft-, Bewährungs- und Geldstrafen. Der Clubpräsident wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Ein Clubmitglied wurde zu sieben Monate Haft verurteilt, ein weiteres zu eineinhalb Jahre auf Bewährung.

Die drei Angeklagten sollen im Februar 2010 einen Mann unter Druck gesetzt haben, um so eine Geschäftsbeteiligung an einem Tätowier-Shop zu erzwingen. Zuvor hätten sie einen anderen Mann um 5000 Euro erpresst.
Der Rockerclub in Schwerin sei erst kurz vor den Festnahmen im Februar 2010 gegründet worden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 23.05.2011 )