Verurteilt zu sieben Jahre Haft: Vater warf seine Tochter vom Balkon?

Vor dem Rostocker Landgericht endete ein Verfahren gegen einen 44-jährigen Vater. Das Gericht befand den Mann für schuldig, seine damals dreijährige Tochter vom Balkon geworfen zu haben. Das Mädchen erlitt beim Sturz aus dem dritten Stock lediglich leichte Schürfwunden und Prellungen.

Während die Staatsanwaltschaft acht Jahre wegen versuchten Totschlags forderte, hatte die Strafverteidigung erhebliche Zweifel am Tathergang und forderte einen Freispruch. Denn Zeugen gab es für die Tat nicht und lediglich die Aussage des Kindes direkt nach der Tat belastete den Vater. Die Glaubhaftigkeit der Aussage zog eine Gutachterin jedoch in Zweifel.
Das Gericht war trotzdem davon überzeugt, dass der Vater seine Tochter vom Balkon geworfen hatte. Es verurteilte den Mann zu sieben Jahren Haft.