Untreue / Wiederaufnahme / Freispruch
Vor kurzem endete der Prozess gegen einen Postbeamten vor dem Amtsgericht Münster. Er war zuvor wegen angeblicher Veruntreuung von Briefmarken in Höhe von über 2000 Euro vom Dienst suspendiert worden und später auf Antrag der Post aus dem Staatsdienst entlassen. Er soll in den Jahren 2003 und 2004 von seinen Kunden beschädigte Briefmarken angenommen und diese gegen neue getauscht haben. Allerdings waren die Beschädigten nicht mehr auffindbar, so dass der Verdacht der Veruntreuung aufkam. Er erklärte das Geschehen damit, dass der Briefmarkenautomat defekt gewesen sei und es auf Grund von Regenfällen immer wieder zu der Ausgabe beschädigter Briefmarken kam.
Die Verteidigung ging gegen die damalige Entscheidung in Berufung und beantragte eine Wiederaufnahme. Nun endete das Strafverfahren gegen den ehemaligen Postbeamter mit einem Freispruch, welchen sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft forderten.
( Quelle: nw-news online vom 14.07.2011 )