Nun hielt die Verteidigung ihr Plädoyer im Kachelmann-Prozess. Die Pflichtverteidigerin Kachelmanns Andrea Combé ging dabei auf die Gutachten über Spuren an der angeblichen Tatwaffe und die Verletzungen der Nebenklägerin ein Hier keine eindeutige Interpretation möglich. Die Angaben des mutmaßlichen Opfers könnten nicht untermauert werden.
Nach einem dreistündigen Plädoyer erklärte die Verteidigerin, dass sie von einer bewussten Falschanschuldigung des mutmaßlichen Opfers gegenüber Kachelmann ausgehe.
Schwenn hingegen ging nach der Beweiswürdigung durch Combé auf das Verhalten der Staatsanwaltschaft ein und erklärte, dass es sich bei diesem Prozess um einen „Totalausfall“ gehandelt habe.
Schließlich kam Schwenn zum Schluss und forderte einen Freispruch für Kachelmann. Zudem solle er für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen entschädigt werden.
( Quelle: spiegel-online vom 24.05.2011 )