Vor dem Landgericht München beginnt in diesen Tage ein Prozess gegen einen 46-jährigen Mann. Dieser soll im Dezember seinen Hausmeister erst mit einem Schlagstock angegriffen und anschließend versucht haben, ihn mit Benzin zu übergießen.
Der Angeklagte fühlte sich vom Hausmeister verfolgt und bedroht. Er bestreitet jedoch Vorsatz hinsichtlich eines Tötungsdeliktes. Vielmehr wollte er mit dem Benzin lediglich dafür sorgen, dass der Hausmeister die Tür öffnet, damit er ihn zur Rede stellen konnte.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes. Dabei geht aber auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte sich zur Tatzeit in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befand. Daher hat die Strafkammer bei einer möglichen Verurteilung auch über die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu entscheiden.
( Quelle: Abendzeitung München, 06.08.2012 )