Die Innenminister der Länder beraten ein verschärftes Vorgehen gegen Stalker. Bisher ist das sogenannte Nachstellen nach § 238 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit soll demnächst bereits früher erfolgen. Der Paragraph soll in ein Gefährdungsdelikt umgewandelt werden, so dass keine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, wie bisher, eingetreten sein muss. Es soll zukünftig bereits ausreichen, dass solch eine Beeinträchtigung der Lebensgestaltung droht.
Die Große Koalition will zusätzlich das Thema Zwangsprostitution angehen. Unter den Bedingungen, ein Freier erkennt, dass eine Person sich lediglich aus einer Zwangslage prostituiert, soll eine Bestrafung des Freiers erfolgen. Als Vorbild dient hier ein kürzlich in Frankreich erlassenes Gesetz. Dabei wird es in der strafrechtlichen Praxis jedoch vermutlich schwer werden, in einem Strafprozess nachzuweisen, dass wissentlich und willentlich die Zwangslage ausgenutzt wurde.