Vor dem Landgericht Essen muss sich ein 25-jähriger Mann wegen des Führens falscher Dienstbezeichnungen und wegen der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann sich als Polizist, Staatsanwalt oder Oberstaatsanwalt ausgegeben. Insbesondere richteten sich seine „Maßnahmen“ gegen den Ex-Freund seiner damaligen Freundin. So forderte der Angeklagte seine vermeintlichen Kollegen auf, den Mann festzunehmen. Die Anrufe des Angeklagten hatten nur teilweise Erfolg: Die Polizei in Berlin hielt einen Obdachlosen für kurze Zeit fest. Der Ex-Freund, auf den es der Angeklagte abgesehen hatte, blieb allerdings verschont. Der Mann gestand die Taten zum Teil.
Zudem beschuldigte seine damalige Freundin ihn der Vergewaltigung. Dies bestreitet der Angeklagte allerdings. Das Führen falscher Dienstbezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.
( Quelle: Der Westen online vom 02.05.2012 )