Verletzung beim Raustragen: Türsteher wehrt sich erfolgreich gegen Strafbefehl

Am Rande einer Karnevalsfeier kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 20-jährigen Gast und einem 36-jährigen Türsteher. Der Gast verlangte zum Ende der Veranstaltung seine Jacke heraus, da im Saal jedoch keine Jacke mehr hang, wurde ihm dieser Wunsch verwehrt. Als der Gast sich damit nicht abfinden wollte, wurde er von zwei Türstehern hinausbegleitet.

Laut dem Geschädigten soll der Angeklagte ihn beim Raustragen jedoch gegen einen Holzpfosten gestoßen haben. Der Gast soll laut ärztlichem Gutachten eine Platzwunde davongetragen haben. Der 20-Jährige erstattete anschließend Anzeige wegen Körperverletzung. Gegen den Türsteher wurde ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Höhe von 1200 Euro verhängt.

Der Türsteher wehrte sich gegen diesen Strafbefehl jedoch gerichtlich. Zwei seiner Kollegen bestätigen die Aussage des Beschuldigten. Das Amtsgericht Rheine sprach den Angeklagten nun frei, da ihm keine Körperverletzung nachgewiesen werden könne.

( Quelle: Ruhr Nachrichten, 03.08.2012)