Verkehrsstrafrecht: Blitzer-Apps bald legal?

Bisher untersagt § 23 Abs. 1b StVO (Verkehrsstrafrecht) ausdrücklich das betriebsbereite Mitführen von Radarwarngeräten. Dieser Absatz ist in der heutigen Zeit nicht unproblematisch, da jedes moderne Smartphone theoretisch als Radarwarngerät genutzt werden kann.
Aus diesem Grund wollen Verkehrspolitiker von Union und FDP das Verbot lockern. Navigationsgeräte und Handy-Apps, die ihre Informationen aus dem Internet holen, sollen erlaubt werden. Damit sollen vor allem einige Rechtsunsicherheiten geklärt werden. Zum Beispiel darf bisher ein Beifahrer sehr wohl solche Geräte nutzen. Auch ist das Betriebsbereithalten von Blitzer-Apps auf einem Smartphone faktisch nicht nachweisbar. Dafür müsste das Smartphone beschlagnahmt werden.
Während Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) den Vorschlag prüfen möchte, lehnen die Grünen eine solche Lockerung ab. Sie sehen hier ein erhöhtes Unfallrisiko, wenn Autofahrer sich zukünftig vor Geschwindigkeitskontrollen warnen lassen können.