Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung

Vergewaltigung / Strafverteidigung

Anders als ursprünglich gedacht, wurde im Prozess um den 42-jährigen Mann, der versucht haben soll, seine Nachbarin zu vergewaltigen, noch kein Urteil gesprochen.
Vor dem Landgericht Münster soll nun noch ein Rechtsmediziner aussagen. Dieser hat die Frage zu klären, wie stark die Verletzungen der Geschädigten wirklich waren und welche Verletzungen überhaupt von der Tat stammen. Dabei kann der Mediziner auf Photos zurückgreifen, die von einer Nachbarin direkt nach der Tat gemacht wurden.
Bereits klar ist, dass die Frau sich gegen ihren Angreifer gewehrt hat und sich gerade dabei einen Knochenbruch im Fuß zuzog.

Die Staatsanwaltschaft fordert die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, da der Angeklagte schwer psychisch krank sei. Zwar könne er für die Tat nicht verantwortlich gemacht werden, dennoch sei er gefährlich.
Die Strafverteidigung hingegen sieht dies anders. Sie will eine Unterbringung auf jeden Fall verhindern.
( Quelle: Ruhr Nachrichten online vom 09.08.2011 )