Vergewaltigung, Nymphomanin oder Beides?

Vergewaltigung / Strafrecht / Drohung / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Essen muss sich ein 45-jähriger verantworten. Ihm wird vorgeworfen eine Frau zweimal vergewaltigt zu haben und sie zudem noch finanziell ausgenommen haben.
Laut Anklage sei die Frau dem Angeklagten über Jahre hinweg hörig gewesen sein und habe ihm deshalb auch des Öfteren Geld gegeben.

Diese Abhängigkeit soll mit folgendem Geschehen angefangen haben: Der Angeklagte wollte die Frau auf einem Autobahnparkplatz treffen. Allerdings kam sie zu spät, weshalb der Mann ausgerastet ist. Laut Staatsanwaltschaft habe er sie bedroht und gezwungen, sich auszuziehen. Dann zwang er sie, ihn in seine Wohnung zu begleiten, wo er sie vergewaltigt haben soll.

Nach diesem Vorfall habe sich zwischen den beiden eine Beziehung entwickelt. Laut Anklage seien die beiden zusammen
gezogen und betrieben gemeinsam eine Gaststätte. Über die Jahre hinweg sei es zu weiteren Vergewaltigungen und zur „Ausbeutung“ gekommen. Der finanzielle Schaden soll ich dabei auf 70000 Euro belaufen.

Der Angeklagte bestreitet noch immer die Tat. Aus seiner Sicht, sei die Frau Nymphomanin und hätte zudem ihn ausgebeutet. Nun wolle sie ihm schaden. Wer die Wahrheit sagt, hat nun das Gericht zu klären.
( Quelle: Der Westen online vom 16.08.2011 )