Eine Frau zeigte ihren 37-jährigen Ex-Freund wegen Vergewaltigung an. Im Prozess vor der großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach bestritt der Mann die Tat jedoch von Anfang an. Auch das Messer, mit dem er seine Ex-Freundin bedroht haben soll, sei nicht seines.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Dabei betonte die Anklagevertretung vor allem die glaubhafte Zeugenaussage der Geschädigten. Die Strafverteidigung forderte dagegen Freispruch für den Angeklagten.
Ein ärztliches Gutachten konnte eine Vergewaltigung nicht nachweisen. Auch zeigte die Verteidigung im Laufe des Prozesses mehrere Widersprüche in der Aussage der Frau auf. So behauptete die Frau zum Beispiel, dass sie das Messer abgewischt hätte. Im Prozess selbst bestritt die Frau dies dann jedoch. An dem Messer selbst wurden keine DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.
Da das Gericht erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hatte, folgte es dem Antrag der Strafverteidigung und sprach den LKW-Fahrer vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.