Vergewaltigung: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Vergewaltigung / Körperverletzung / Zeugnisverweigerungsrecht / Strafverteidigung / Sorgerecht / Freispruch

Ein 28-jähriger Mann musste sich vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten. Er habe laut Anklage seine 27-jährige Noch-Ehefrau in zwei Fällen vergewaltigt und sie mindestens einmal gewürgt und beleidigt. Sie zeigte ihren Mann bei der Polizei an und belastete ihn schwer.
Im Prozess sollten das mutmaßliche Opfer sowie die Schwägerin des Angeklagten aussagen, machten allerdings von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 I StPO Gebrauch. Andere Zeugen, wie der Bruder des Angeklagten, erschien erst gar nicht vor Gericht.
Laut Strafverteidigung kam es zu den Anschuldigungen nur, weil sich vor allem die Eltern der Frau in die Beziehung einmischten. Daher sei es auch in der Vergangenheit zu einem Streit wegen des Sorgerechts für die vierjährige Tochter gekommen. Mittlerweile aber sei das Verhältnis zwischen den Eheleuten wieder normal und die Differenzen aus der Welt geschafft. Der Angeklagten bestritt die Tat.

Da das Gericht so keine Beweise mehr hatte, wurde der 28-jährige freigesprochen.

( Quelle: Stuttgarter Zeitung online vom 02.11.2011 )