Vor dem Landgericht Konstanz musste sich ein 50-jähriger Mann verantworten.
Laut Anklage hatte der Mann im Alkoholrausch ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt. Die Schülerin war zum Tatzeitpunkt ebenfalls schwer alkoholisiert. Am nächsten Tag zeigte das Mädchen den Mann an. Daraufhin wurde der Angeklagte festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Auf Grund ihrer starken Alkoholisierung ging das Gericht von sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person aus.
Im Prozess sagte der Angeklagte aus, dass die Schülerin den Geschlechtsverkehr ebenfalls wollte.
Ein Gutachten bestätigte dem Mann eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Das Gericht konnte daher nicht abschließend klären, ob der Mann die Hilflosigkeit des Mädchens erkannte und ob er sie vorsätzlich verletzen wollte.
Das Landgericht hat den Mann daher freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
( Quelle: Südkurier online vom 05.04.2012 )