Vergewaltigung: Aussage gegen Aussage

Vor dem Amtsgericht Borken musste sich ein 34-Jähriger wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verantworten. Des Gericht hat den Angeklagten nun freigesprochen.

Laut Anklage soll der Mann seine Ehefrau nach einem Streit verletzt und vergewaltigt haben. Das mutmaßliche Opfer erstattete Anzeige. Die anschließende Untersuchung ergab zwar eine Verletzung an den Augen, allerdings wurden keine Hinweise auf eine Vergewaltigung entdeckt.
Der Angeklagte bestritt die Tat von Anfang an. So stand – wie so oft bei Vergewaltigungsprozessen – Aussage gegen Aussage. Und hier gilt oftmals das Prinzip: Im Zweifel für den Angeklagten.

( Quelle: Ruhr Nachrichten online vom 22.02.2012 )