Eine Autofahrerin soll kurz nach Mitternacht über eine rote Ampel gefahren sein. Dies wollen zumindest zwei Polizisten gesehen haben und gaben die Ordnungswidrigkeit zugleich zu Protokoll. Im April 2011 wurde die Frau jedoch überraschend vom Amtsgericht Fulda freigesprochen und zeigte die beiden Beamten wegen der Falschaussage an.
Ebenfalls vor dem Amtsgericht Fulda wurde nun den beiden Polizisten der Prozess wegen Verfolgung Unschuldiger gemacht. Der 44-jährige Polizist und sein 23-jähriger Praktikant blieben aber auch in diesem Verfahren bei ihrer Aussage. Leider handelte es sich bei der Ampel jedoch um solch ein Exemplar, welches jeden Abend um 23 Uhr auf gelbes Blinklicht umschaltet. Um Mitternacht konnte die Ampel somit gar kein Rot anzeigen.
Warum die beiden Polizisten die Frau anzeigten, ist bislang völlig unklar. Die Fahrerin hatte keinerlei Verbindung zu den beiden Männern. Das Gericht war von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt. Der ältere Polizist wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro, der jüngere zu 4.200 Euro verurteilt. Dazu kommt noch ein Disziplinarverfahren, welches dem 23-Jährigen die Übernahme in den Polizeidienst versperren könnte.