Das ungarische Verfassungsgericht brachte Ende Oktober ein Steuergesetz der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán zu Fall. Die Regierung reagierte darauf schnell und brachte das Gesetz noch am gleichen Tag, mit den geforderten Änderungen, wieder in das Parlament ein. Doch das war noch nicht alles. Zudem wurde auch ein Entwurf zur Änderung der Verfassung vorgelegt. Durch diesen Entwurf soll es dem Verfassungsgericht in Zukunft unmöglich gemacht werden, über solche Gesetze zu urteilen.
Da die ungarische Regierung eine Zweidrittel-Mehrheit inne hat, könnte ihr dieses Vorhaben auch gelingen. Jedoch ruft dies die Opposition auf den Plan, die eine Teilentmachtung des Verfassungsgerichts befürchtet und die Demokratie als gefährdet ansieht. Es wird daher gefordert ein Referendum über die Gesetzesänderung abzuhalten.
(Quelle: FAZ vom 08.11.2010 Nr. 260, S. 6)