Verfahrenseinstellung nach Streit mit Ordner

Die Anklage warf dem Angeklagten vor, dass er einen Ordner bei einem Fest geschlagen haben soll und ihn anschließend vorsätzlich mit seinem Fahrzeug anfuhr. Auslöser soll ein vorheriger Streit gewesen sein, in dem während einer Kontrolle der Ordner gegen den Autospiegel des Fahrzeuges schlug. Der Ordner selbst sagte aus, dass er anschließend sechs Wochen krankgeschrieben sei.

Der Angeklagte räumte lediglich ein, dass er den Ordner geschubst hatte. Die geladenen Zeugen sagten unterschiedlich aus. Einige bestätigten die Aussage des Angeklagten, andere die des Geschädigten.

Interessant war jedoch eine Erklärung der Ärztin, die den Mann nach dem Unfall behandelte. So seien die Verletzungen harmlos gewesen. Die lange Krankschreibung erfolgte wegen Prüfungsstress des Mannes, den er in seinem Studium habe. Da die körperlichen Verletzungen wohl doch nicht so erheblich waren, stellte die Amtsrichterin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro ein.