Im Winter 2011 biss in Hamburg ein Schäferhund in Rahlstedt einen Paketfahrer in die Wade. Der Hundehalter musste sich deswegen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) vor dem Amtsgericht Wandsbek verantworten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zuvor einen Strafbefehl über 750 Euro. Der 46-Jährige Beschuldigte legte dagegen jedoch Einspruch ein und so kam es zum Strafprozess vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte entschuldigte sich im Verfahren zwar beim Paketfahrer, sah jedoch eine Mitschuld beim Geschädigten.
Der Paketbote habe nicht geklingelt, sondern sei trotz Warnschild einfach auf das Grundstück gegangen. Der Paketfahrer schildert die Geschichte dagegen anders: Er habe vergeblich geklingelt und sei dann umgekehrt. Daraufhin sei der Hund aus der nun offenen Gartentür herausgesprungen. Der Versuch wegzurennen scheiterte nach wenigen Metern.
Die Richterin sah im Weglaufen vor dem Hund ein Mitverschulden. Man wisse ja, dass man vor Hunden nicht weglaufen solle. Eine Sorgfaltspflichtverletzung beim Hundehalter erkannte sie dagegen nicht. Auch die Amtstierärztin, die den Hund später begutachtete, bescheinigte dem Schäferhund ein normales Revierverhalten. Der Angeklagte wurde daher freigesprochen.