Verfahren gegen Vater und seine zwei Söhne wegen Körperverletzung eingestellt

Ein Vater und seine zwei Söhne mussten sich vor dem Amtsgericht Itzehoe wegen einer Körperverletzung verantworten. Sie sollen ihren 58-jährigen Nachbarn „krankenhausreif“ geschlagen haben. Schon zuvor kam es mehrfach zu Auseinandersetzungen.

Beim Geschädigten soll es oft laut hergegangen sein, wenn er mit seinen obdachlosen Freunden gemeinsam in seiner Wohnung trank. Auch in dieser Nacht stritten sich die Personen wieder im Hausflur, als der Nachbar seinen betrunkenen Freund vom Fahren mit dem Motorroller abhalten wollte.
Als die Angeklagten hinzukamen, soll der obdachlose Freund versucht haben, den angeklagten Vater zu schlagen, traf jedoch dessen Ehefrau. Daraufhin wollen die drei Angeklagten den obdachlosen Mann aus dem Haus transportiert haben. Gewalt gegen den Nachbarn selbst hätten sie jedoch nicht angewandt.

Die Geschichte des mutmaßlichen Geschädigten klingt dagegen komplett anders. So soll der 27-Jährige Sohn direkt auf ihn losgegangen sein, später hätte er sich noch mit dem angeklagten Vater geprügelt. Der obdachlose Freund des Geschädigten sagt dagegen aus, er wäre die ganze Zeit in der Wohnung gewesen und hätte nichts vom Streit mitbekommen.
Dem Richter reichten diese wagen und widersprüchlichen Aussagen für eine Verurteilung nicht aus. Alle Parteien erzählten komplett unterschiedliche Geschichten, die sich sogar in der Anwesenheit der jeweiligen Personen unterschieden. Der Richter stellte daraufhin das Verfahren ein und schickte alle Beteiligten wieder nach Hause.