Urteile im Brunner-Fall

Der Fall „Brunner“ hatte in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt, insbesondere durch zahlreiche Details, die an die Medien geraten. Nun ist vor wenigen Tagen am Landgericht München I das Urteil ergangen. Der wegen Mordes Angeklagte 19 jährige Markus S. wird danach zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt, was gerade einmal zwei Monate unter der im Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe liegt. Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht unter Anderem die Tatsache, dass Markus S. keinerlei Reue zeigte und vorbestraft ist. Auch  plane er die Tat zu Vermarkten und für seine angestrebte Karriere als Rapper zu nutzen.

Der zweite Angeklagte ist der 18jährige Sebastian L, der zu sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge und räuberischer Erpressung verurteilt wird. Sebastian L. legte während der Hauptverhandlung ein Geständnis ab und entschuldigte sich für die Tat.

Die Verteidigung gab bereits bekannt, in Revision zu gehen.
(FAZ vom 07.09.2010 Nr. 207, S.9)