Das Landgericht Baden-Baden verurteilte einen 61-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 128 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Der Angeklagte hatte gestanden, dass er seine Stieftochter in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht habe. Nach Überzeugung des Gerichts stand fest, dass er das auch an andere Männer verkauft habe. Gegen Geld durften sich diese an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihm machen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, welche eine Freiheitsstrafe von 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert hatte.
Zwar hatte der Angeklagte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt, aber seine wahren Motive nicht dargelegt, so das Gericht.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online – vom 31.03.2011 )