Das Landgericht Hamburg sprach nun das Urteil im so genannten Kiosk-Mord-Prozess. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt am 17.09.2010 einen Hamburger Kioskbesitzer zunächst mit 12 Hammerschlägen niedergeschlagen und ihn später mit einer Plastiktüte erstickt zu haben. Danach soll der Angeklagte mit Zigaretten, Alkohol sowie ca. 350 Euro und 600 US Dollar geflohen sein.
Die verurteilten den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub zu einer lebenslangen Haftstrafe. Eine besondere Schwere der Schuld stellten die Richter jedoch nicht fest.
Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass der Angeklagte den Entschluss zum Überfall am Abend zuvor gefasst habe. Das habe er benötigt, um seine Schulden bei seinem Drogendealer zu begleichen. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei wegen der psychischen Störung und der langen Abhängigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt dennoch nicht zu erkennen. Dagegen spreche schon allein die logische und sorgfältige Planung der Tat.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 25.03. 2011 )