Urteil im Fluterschen-Prozess

Im Prozess von Fluterschen ist von dem Landgericht Koblenz ein Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs seiner Kinder zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnete. Damit entsprach das Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger.
( Quelle: FAZ vom 23.03.2011 Nr. 69, S. 7 )