Urteil gegen Gründer von Internetplattform

Das Landgericht Leipzig hat den 39-jährigen Gründer und Chef der Internetplattform „kino.to“ wegen massenhaften Urheberrechtsverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts konnten über die Seite unzählige Filme, Serien und Dokumentationen aufgerufen werden. Die Behörden sperrten die Seite in Juni letzten Jahres.

Im Prozess kam es zu einer Verfahrensabsprache, in dessen Rahmen der Angeklagte ein Geständnis ablegte.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 14.06.2012 )