Die Staatsanwaltschaft Bonn hat sich für eine Anklage vor dem Amtsgericht Bonn gegen den Chef des Deutschen Journalisten-Verbandes wegen Untreue entschieden. Der Gewerkschaftsboss soll ohne rechtlichen Grund eine Aufwandsentschädigung von 3100 Euro brutto monatlich erhalten haben.
Angezeigt hatte den DJV-Chef ein DJV-Mitglied. Das erste Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Bonn eingestellt, da kein Vorsatz zu erkennen gewesen sei. Hintergrund ist, dass ein Vereinsvorsitzender nur dann entlohnt werden darf, wenn dies ausdrücklich in der Vereinssatzung geregelt ist. Solch eine Regelung gibt es jedoch erst seit Mitte 2011 beim DJV. Gegen die Verfahrenseinstellung beschwerte sich der Anzeigeerstatter erfolgreich bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln.
Das zweite Verfahren führte nun zur Anklage. Der DJV ist zuversichtlich, dass die Anklage keinen Erfolg haben wird. Denn der Vorwurf behandelt lediglich einen kurzen Zeitraum. Denn mittlerweile sieht die Satzung des DJV eine solche Entlohnung vor. Das Amtsgericht hat noch nicht entschieden, ob es die Anklage zulassen wird.