Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 51-jährigen Angeklagten verhandelt. Der Mann soll sich als Arzt ausgegeben und seiner ehemaligen Geschäftspartnerin mehrfach verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben.
Der Angeklagte, der mittlerweile das Unternehmen der Anzeigeerstatterin übernommen hat, ist mit einer Allgemeinmedizinerin verheiratet und habe so an die Medikamente kommen können. Das Gericht war von der Schuld des Angeklagten jedoch nicht überzeugt. Unter anderem deswegen, weil die angeblich Geschädigte die Tat erst nach rund drei Jahren zur Anzeige brachte und sich bei der Zeugenvernehmung mehrfach in Widersprüche verstrickte.
Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass es sich lediglich um eine Retourkutsche der Zeugin handelte und sprach den Angeklagten frei. Die Zeugin hatte bereits mehrere Zivilprozesse bezüglich der Unternehmensübernahme durch den Angeklagten gegen ihn verloren und hätte daher ein Motiv für eine Falschbeschuldigung gehabt.