Uneidliche Falschaussage im Rahmen einer eidesstattliche Versicherung

Vor dem Amtsgericht Ehingen (Baden-Württemberg) wurde ein 44-jährigen Angeklagte wegen uneidlicher Falschaussage, Veruntreuung und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte hatte immer wieder versucht, sich durch Lügen dem Verfahren zu entziehen. Daher wurde er von der Polizei zum Gericht geführt.
Im Verfahren ging es um Angaben, die der Angeklagte im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung gemacht hatte. Zudem ging es um Unterschlagung und Veruntreuung. Hier hat der Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts 6000 Euro kassiert. Dieses Geld hätte er als Subunternehmer an eine Firma zahlen müssen.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte leugnete die Tat und versuchte, dem Gericht abenteuerliche Geschichten zu verkaufen.
Das Urteil ich nicht rechtskräftig. Die Strafverteidigung kündigte Berufung an.

( Quelle: Südwest Presse online vom 15.02.2012 )

Strafrecht / Falschaussage / eidesstattliche Versicherung / Unterschlagung