Und es ging wohl wieder einmal um Geld…

Schießerei / Körperverletzung / Freispruch / Strafverteidiger

In Berlin-Neukölln ist es im letzten Jahr zu einer Schießerei zwischen zwei Großfamilien gekommen. Dabei fielen 18 Schüssen und zwei Männer wurden durch Querschläger leicht verletzt. Bei den Geschädigten handelt es sich um eine polizeiliche bekannte Person und dessen Bruder.

Vor dem Landgericht Berlin waren wegen des Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fünf Männer angeklagt.
Dass es zu dem Streit zwischen den zwei rivalisierenden Großfamilien kam und dabei auch Schüsse fielen, steht fest. Zudem soll es dabei um Geld gegangen sein. Der konkrete Anlass blieb allerdings unklar. Im Prozess konnte zudem nicht eindeutig nachgewiesen werden, wer die Schüsse abfeuerte und eine Begehung als Mittäter gemäß § 25 II StGB habe sich auch nicht bestätigt. Zudem gab es widersprüchliche Aussagen, welche zum Teil sogar durch das Material einer Überwachungskamera widerlegt werden konnte.

Daher forderte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung einen Freispruch. Dieser Forderung folgte das Landgericht in seinem Urteil.

( Quelle: Welt online vom 12.08.2011 )