Uli Hoeneß hat sich selbst wegen Steuerhinterziehung angezeigt

Der Präsident des FC Bayern soll gegenüber Medien bestätigt haben, dass er sich bereits im Januar selbst bei der Staatsanwaltschaft München II aufgrund etwaiger Steuerhinterziehung angezeigt habe. Gleichzeitig soll er bereits einige Millionen Euro an Steuern nachträglich entrichtet haben. Die Staatsanwaltschaft soll schon im letzten Monat das Haus von Hoeneß durchsucht haben.

Momentan prüft die Staatsanwaltschaft die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Primär geht es darum, ob er die strengen Anforderungen des § 371 AO erfüllt sind. Da es vermutlich um eine Summe jenseits von 50.000 Euro geht, müssen darüber hinaus auch die Bedingungen des § 398a AO vorliegen. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, wird von der Verfolgung der Steuerstraftat abgesehen.
Problematisch kann vor allem die Frage werden, wie weit die Ermittlungen bereits gegen Hoeneß liefen, als er die Selbstanzeige tätigte. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hält nach einigen Stimmen anscheinend eine Selbstanzeige bereits dann für verspätet, wenn sich der Anzeigende auf einer sogenannten „Steuer-CD“ befindet und solche im Umlauf ist. Sollten die Voraussetzungen für eine Straffreiheit nicht vorliegen, wird die Selbstanzeige jedoch regelmäßig strafmildernd berücksichtigt.