Überraschender Freispruch durch den BGH

Freispruch / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Hausdurchsuchung / Putativnotwehr / Bedrohung / fahrlässige Tötung

Der BGH hat ein Mitglied des Rockerclubs „Hells Angels“ freigesprochen. Er war zuvor vom Landgericht Koblenz hatte den Mann zuvor zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Strafverteidiger des Angeklagten Revision ein.
Dem Mann war vorgeworfen worden, einen SEK-Beamten bei einer Hausdurchsuchung erschossen zu haben. Der Angeklagte war dabei von den Beamten im Schlaf überrascht worden.

Der BGH begründete den Freispruch damit, dass der Angeklagte in sogenannter „Putativnotwehr“ handelte. Putativnotwehr liegt dann vor, wenn objektiv keine Notwehrlage besteht, der Handelnde aber berechtigt von einer solchen ausgeht. Der Angeklagte musste hier stets davon ausgehen, dass Mitglieder des rivalisierenden Rockerclubs Bandidos ihn angreifen würden, da er sich von ihnen bedroht fühlte. So war es auch im vorliegenden Fall, sodass der Mann – wenn auch irrtümlich – gerechtfertigt handelte. Daher komme auch eine fahrlässige Tötung nicht in Betracht.

( Quelle: Berliner Kurier online vom 03.11.2011 )