Trotz Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Kein Freispruch für Autofahrer

Vor dem Amtsgericht Bad Säckigen musste sich ein 56-jähriger Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, stark alkoholisiert Auto gefahren zu sein. An dem Abend wurden 1,49 Promille bei ihm gemessen.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und sagte aus, ein Bekannter habe das Auto gefahren. Er selbst sei nur Beifahrer gewesen. Das Amtsgericht glaube dem Angeklagten nicht und verurteile ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 400 Euro. Zudem muss er seinen Führerschein für neun Monate abgeben.

Besonders an diesem Urteil: Das Gericht hat die Schuld des Angeklagten bejaht, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten gefordert hatte. Diese Situation ist eher selten, da in der Regel die Staatsanwaltschaft eine Strafe über der letztendlich durch das Gericht verhängten Strafe fordert. Zwingend ist dies aber – wie hier gezeigt – keinesfalls.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 01.03.2012 )