Tritt ins Gesicht als heimtückisches Mordmerkmal

Das Landgericht Mönchengladbach hat einen Tritt in das Gesicht eines Polizisten als versuchten Mord gewertet und für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verhängt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Polizeibeamten ohne Vorwarnung angegriffen zu haben und ihm mit einem einzigen Fußtritt das Gesicht zertrümmert zu haben. Der Angeklagte habe heimtückisch und mit Kalkül gehandelt. Der Polizist habe zur Zeit des Angriffs einen anderen Verdächtigen auf dem Boden festgehalten und sei daher arg- und wehrlos gewesen.

Der Vorsitzende Richter erklärte dazu, dass der Angeklagte eine grundsätzlich feindliche Einstellung gegenüber der deutschen Rechtsordnung gezeigt habe.
( Quelle: FAZ Nr. 86 vom 12.04.2011, S. 9 )