Totschlag mit 3,5 Promille

Das Landgericht Verden verurteilte einen 49-jährtigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, da dieser einen andern Mann mit einem Stich ins Herz getötet hatte. Zuvor hatten die beiden Männer zusammen große Mengen Wodka getrunken. Bei der Tat soll der Angeklagte ca. 3,5 Promille gehabt haben. Aus diesem Grund erkannte das Gericht auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online – vom 06.04.2011 )