Vor dem Landgericht Tübingen wird einer 47-jährigen Frau ein heimtückischer Mord vorgeworfen. Sie soll ihren Ehemann nach einem Streit im Auto mit einer Pistole erschossen haben. Den ersten Schuss soll die Frau verdeckt aus der Handtasche abgegeben haben. Als sich der Mann nach zwei weiteren Schüssen aus dem Wagen retten konnte, soll die Angeklagte ihm aus unmittelbarer Nähe in die Schläfe geschossen haben.
Die Vernehmung der Frau im Prozess verläuft nur zäh. Die gebürtige Bulgarin braucht teilweise eine Dolmetscherin. Obwohl sie grundsätzlich geständig ist und die Tat einräumt, schweigt sie doch bezüglich vieler Einzelheiten der Tat. In einem Punkt macht die Angeklagte jedoch konkrete Angaben und zwar zur Sichtbarkeit der Waffe. So hätte ihr Mann die Pistole gesehen. Diese Tatsache kann für die Entscheidung Mord oder Totschlag relevant sein. Es sind neun weitere Verhandlungstage angesetzt.