Todesschüsse nach Raubüberfall eventuell doch keine Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anklage wegen Totschlags gegen einen 77-jährigen Rentner erhoben.
Das Verfahren war im letzten Jahr zunächst eingestellt worden, da die Staatsanwaltschaft davon ausging, der Mann habe in Notwehr gehandelt. Gegen die Einstellungen hatte sich die Familie des Jugendlichen mit der Beschwerde nach § 172 StPO gewandt.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Rentner im Dezember 2010 einen 16-Jährigen erschossen haben, der zusammen mit vier Anderen versuchte, den Mann in seinem Haus zu überfallen. Dabei habe der junge Mann den Rentner mit einer Waffe bedroht, während die anderen das Haus durchsuchten. Nach kurzer Zeit soll allerdings die Alarmanlage los gegangen sein, weshalb die Gruppe flüchtete. Der Rentner soll die Waffe ergreifen haben und mit seinen Schüssen den 16-Jährigen tödlich getroffen haben.

Im Verfahren wird insbesondere zu klären sein, ob eine Notwehrsituation für den Rentner vorlag. Denn: Die Gruppe flüchtete zum Zeitpunkt der Schüsse bereits, sodass es an der Gegenwärtigkeit des Angriffs der Jugendlichen fehlen könnte.

( Quelle: Weser-Kurier online vom 24.04.2012 )