Tätowierer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen

Ein 28-jähriger Tätowierer soll in seiner Wohnung einem 15-jährigen Mädchen in der Leistengegend einen Schmetterling gestochen haben. Anschließend soll er als Gegenleistung sexuelle Handlungen verlangt haben. Als das Mädchen dem nicht zustimmen wollte, soll er sie gegen ihren Willen angefasst und mit Gewalt festgehalten haben.

Da die Tätowierung ohne Einwilligung der Eltern erfolgte, lautete die Anklage auf gefährliche Körperverletzung und sexuelle Nötigung. In der Hauptverhandlung verhärtete sich der Verdacht der sexuellen Nötigung jedoch nicht. In diesem Punkt wurde der Angeklagte vom Jugendschöffengericht freigesprochen.

Bezüglich der gefährlichen Körperverletzung kam der Tätowierer ebenfalls glimpflich davon. Gegen eine Zahlung von 300 Euro wurde das Verfahren eingestellt.