Der umstrittene Polizeieinsatz im Rahmen einer Demonstration gegen „Stuttgart 21“ ist bereits zwei Jahre her. Trotzdem beschäftigt sich die Justiz auch heute noch mit dem Vorfall. Mehrere Demonstranten beschwerten sich über das harte Vorgehen der Polizei. Dabei dokumentierten Videoaufnahmen, dass die Polizei mehrfach Pfefferspray und Schlagstöcke gegen friedliche Demonstranten einsetzte.
Gegen einen 33-jährigen Polizisten erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 90 Taggesätze zu je 40 Euro wegen einer gefährlichen Körperverletzung im Amt. Diesen akzeptierte der Beschuldigte nicht und so kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart.
Anhand der guten Videodokumentation konnte im Gericht der Vorfall recht schnell aufgeklärt werden. Auf einem Video ist gut zu erkennen, wie der Angeklagte bereits vor der Lautsprecherdurchsage, mit der die Räumung angekündigt wurde, mit einem Schlagstock ausholte.
Im Verfahren beantragte die Staatsanwaltschaft daraufhin 180 Tagessätze wegen eines minderschweren Falles. Diesen wollte die Staatsanwaltschaft annehmen, da die Gruppe rund um den Polizisten von den anderen Einsatzkräften getrennt wurde und sie sich somit in einer Ausnahmesituation befunden hatten.
Dieser Argumentation wollte sich die Richterin jedoch nicht anschließen. Sie verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Damit wäre der Polizist, sollte das Urteil rechtskräftig werden, vorbestraft. Die Geldstrafe zu 90 Tagessätzen aus dem Strafbefehl hätten für ihn dagegen keine Vorstrafe bedeutet. Der Beamte kündigte aber bereits an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.